Haus
und Grundbesitzerhaftpflicht
Die
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Die
Haus und Grundbesitzerhaftpflicht braucht nur derjenige, der Eigentum
vermietet oder ein unbebautes Grundstück
besitzt.
Selbstnutzer eines Eigenheims,
respektive Reihen- oder Doppelhaushälfte
sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über
eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich
für alle Schäden rund um Ihr Haus und/ oder Grundstück.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt.
Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den
Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen
des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür
der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung
im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen
Sie auch einem nicht zu unterschätzenden
Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück
so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann.
Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege
sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein,
daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu-
und Reinigungspflchten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der
Hauseigentümer
vergleichen
Sie hier
02 September 2007 Versicherungen im Vergleich - Informationen zu Versicherungen - Vergleich von Hausrat Haftpflicht Rechtsschutz und vieles mehr..... |