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Krankenkassen
Die
Krankenkassen
Pflicht- und freiwillig
versicherte Mitglieder können folgende
Krankenkassen durch eine Beitrittserklärung wählen, ohne
dass diese die Mitgliedschaft ablehnen dürfen:
die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung
auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb
beschäftigt sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse
besteht, oder wenn die Satzung dies durch einen "Öffnungsbeschluss" vorsieht,
die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder
Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung
bestanden hat,
die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist,
die Bundesknappschaft oder die See-Krankenkasse, wenn die knappschaftliche
Rentenversicherung oder die Seekasse für die Leistungsgewährung
zuständig ist.
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02 September 2007 Versicherungen im Vergleich - Informationen zu Versicherungen - Vergleich von Hausrat Haftpflicht Rechtsschutz und vieles mehr..... |