Pferdehaftpflicht
Die
Pferdehaftpflicht
Die
Pferdehaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung
von Pferden.
Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten
können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich
ist, sollte jeder Pferdehalter eine solche Versicherung besitzen.
Im
Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden
aus, sondern der Pferdehalter
haftet auch ohne eigenen
Einfluß für das Verhalten seines Pferdes.
Die
wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833
Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird
durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper
oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt,
so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die
Haftung ist der Höhe
nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es
muß grundsätzlich der tatsächliche
Schaden ersetzt werden !
Beispiele aus der Schadenspraxis:
Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox.
Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier
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