Sterbegeldversicherung
Die
Sterbegeldversicherung
Sterbegeld
Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis 2003 Sterbegeld an denjenigen
Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, der auch
die Bestattungskosten trägt. Die Höhe des Sterbegeldes
richtete sich danach, ob der Verstorbene selbst Mitglied der gesetzlichen
Krankenkasse war oder ob es sich bei dem Verstorbenen um einen
Familienversicherten handelte. Bei Mitgliedern betrug das Sterbegeld
525 Euro, bei Familienversicherten 262,50 Euro. Anspruch auf Sterbegeld
bestand nur dann, wenn der Verstorbene am Stichtag 1. Januar 1989
bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war; insofern war
das Sterbegeld eine "auslaufende Leistung".
Im Zuge der Gesundheitsreform
wurde das Sterbegeld ab dem 1. Januar 2004 als versicherungsfremde
Leistung aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen
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